Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Agentur 

Die Allgäu Events GmbH & Co. KG ist eine Full-Service Event Agentur. Sie bietet eine auf die speziellen Anforderungen des Kunden zugeschnittene Veranstaltungskonzeption, deren Durchführung und Nachbereitung an. Die Veranstaltungen sind Teambuilding, Incentives, Kick-Off Veranstaltungen, Tagungen und Abenteuerreisen im In- und Outdoorbereich.

 

§ 2 Vertrag 

Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Ein Vertrag zwischen Kunden und der Allgäu Events GmbH & Co. KG kann schriftlich oder mündlich zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen Kunden und der Allgäu Events GmbH & Co. KG ist der individuell konfigurierte Vorschlag und die auf Basis der Allgäu Events GmbH & Co. KG Leistungssätze erstellte Kalkulation. Für die Angebotserstellung inklusive Kalkulation entstehen dem Kunden keine Kosten. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber der Allgäu Events GmbH & Co. KG mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die Allgäu Events GmbH & Co. KG kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen von der Allgäu Events GmbH & Co. KG ergibt sich im Einzelnen aus der Bestätigung. Für die jeweils gewählte Beförderungsart gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Geschäftsunternehmens bzw. der Fluggesellschaften. Für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst haftet die Allgäu Events GmbH & Co. KG nicht. Nebenabreden wie zusätzliche Leistungen, Sonderwünsche und Sonderleistungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

Sämtliche Vertragsentgelte, Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren sowie sonstige Kosten sind bis zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel fällig. Kosten für Sonderleistungen (Nebenabreden) sowie verauslagte Kosten werden gesondert
abgerechnet.

Gegen Ansprüche von der Allgäu Events GmbH & Co. KG kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Zurückbehaltung von Zahlungen ist, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen.

Ein notwendig werdender Wechsel des Beförderungsunternehmens, der Beförderung, des Abflug- bzw. Rückkehrortes sowie Änderungen der An- und Abreisezeiten oder der Streckenführung behält sich die Allgäu Events GmbH & Co. KG vor und sind gestattet, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Für hieraus resultierende Schäden wird keine Haftung übernommen. Bei einer Ersatzbeförderung mit der Bahn werden nur die Kosten der Bahnreise zweiter Klasse übernommen.

Die Allgäu Events GmbH & Co. KG behält sich vor, die vereinbarten, bestätigen Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen (Reduzierung der Teilnehmer, Änderung der Treibstoffpreise, Steuer, Gebühren, Abgabe o.ä.) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf den Teilnehmerpreis (Gesamtpreis: Teilnehmeranzahl) auswirkt. Die Allgäu Events GmbH & Co. KG kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich der Kunde trotz entsprechender Abmahnung in starkem Maße vertragswidrig verhält. Die Allgäu Events GmbH & Co. KG behält jedoch den Anspruch auf Vertragsentgelte/Preise abzüglich eventuell ersparter Aufwendung zzgl. verauslagter Kosten. Bei Ansprüchen von Dritten hat der Kunde die Allgäu Events GmbH & Co. KG freizustellen.

Die Gewährleistungsrechte des Kunden bestimmen sich nach Reisevertragsrecht gemäß §§ 651 a ff BGB.

Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, die Allgäu Events GmbH & Co. KG hat erforderliche Informationen pflichtwidrig nicht oder fehlerhaft dem Kunden weitergegeben. Dies gilt auch im Falle der Änderung der vorgenannten Vorschriften nach Vertragsabschluss.

Abweichende Vertragsänderungen sowie Nebenabreden und sämtliche Willenserklärungen wie z. B. Kündigungen, Rücktrittserklärungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Unwirksame Bestimmungen / Bedingungen sind durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt am nächsten kommende Bestimmung / Bedingung zu ersetzen. 


§ 2a Zahlungsbedingungen 

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist nach Erteilung des Auftrages eine Anzahlung von 50 % auf das vereinbarte Leistungsvolumen zu erbringen.
Die restlichen 50 % des vereinbarten Leistungsvolumens sind bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der Allgäu Events GmbH & Co. KG einzuzahlen.
Sollten die Zahlungen nicht rechtzeitig eingehen, so besteht seitens des Veranstalters keine Pflicht auf Erfüllung des Vertrages. Der Anspruch seitens der Allgäu Events GmbH & Co. KG auf Zahlung der vereinbarten Auftragssumme bleibt davon unberührt. Verzugszinsen können in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 


§ 3 Stornierung 

Im Falle einer Stornierung einer bestätigten Veranstaltung aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, die im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in jedem Falle schriftliche erfolgen sollte, gelten folgende Stornobedingungen: 

§ 3.1 Stornierung

  • Nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung sind bei einer Stornierung oder
    Teilstornierung (Verringerung der Teilnehmerzahl)
  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 65 % des Eventpreises zu bezahlen.
  • 60 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Eventpreises zu bezahlen.
  • ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Eventpreises zu bezahlen.

Dabei werden alle aufgeführten Beträge der Kostenaufstellung mitberücksichtigt und
berechnet.

§ 3.2 Sonderbedingungen bei Hotel- und Flugbuchungen sowie Leistungen von Drittanbietern

Im Falle einer Reservierung oder Buchung von Hotels und/oder Flügen sowie Leistungen von Drittanbietern gelten ausschließlich die von den entsprechenden Leistungsträgern tagesaktuellen Stornobedingungen. Auf Anfrage erhält der Kunde die Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsträgers vorgelegt. Für alle anderen Leistungen gelten die Stornobedingungen von 3.1.


§ 4 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen

Wird das Event infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder der Allgäu Events GmbH & Co. KG beeinträchtigter Umstände, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre der Allgäu Events GmbH & Co. KG, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so ist die Allgäu Events GmbH & Co. KG berechtigt, für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.


§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung 

Die Allgäu Events GmbH & Co. KG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Organisation und Abwicklung des Events, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen laut Vorschlag und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Die Allgäu Events GmbH & Co. KG haftet für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Liegt der Teilnehmerpreis pro Teilnehmer über Euro 1.350,00 ist die Haftung pro Teilnehmer auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerpreises beschränkt.
Die Allgäu Events GmbH & Co. KG haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von
Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Bestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
Die Beteiligung von Sportaktivitäten oder anderen, gleichartigen Aktivitäten sind von dem Kunden bzw. von jedem Teilnehmer selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sind vor Inanspruchnahme von dem Kunden bzw. dem Teilnehmer zu überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportaktivitäten oder anderer, gleichartiger Aktivitäten auftreten, haftet die Allgäu Events GmbH & Co. KG nur, wenn die Allgäu Events GmbH & Co. KG ein Verschulden trifft.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt. Insoweit wird für jeden Grad des Verschuldens gehaftet.


§ 6 Sicherheit

Die Einhaltung höchster internationaler und eigener Sicherheitsstandards ist bei der Allgäu Events GmbH & Co. KG wichtigste Rahmenbedingung eines jeden Events.


§ 7 Einsatzbedingungen für das Guideteam

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung gelten für das eingesetzte
Guideteam besondere Einsatzbedingungen, die nachfolgend geregelt sind.

§ 7.1 Verpflegung

Die Allgäu Events GmbH & Co. KG behält sich vor, dem Kunden die Bereitstellung bzw. Übernahme einer angemessenen Verpflegung sowie geeigneter alkoholfreier Getränke für das eingesetzte Guideteam aufzuerlegen. Umfang, Zeitpunkt und Art der Bereitstellung liegen im Ermessen des verantwortlichen Projektleiters bzw. Headguides und sind an die jeweilige Einsatzdauer sowie Veranstaltungsform angepasst. Erfolgt keine Bereitstellung durch den Kunden, behält sich die Allgäu Events GmbH & Co. KG vor, die entstehenden Aufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 7.2 Übernachtung

Bei einer Gesamteinsatzzeit von mehr als 10 Stunden – einschließlich An- und Abfahrt – organisiert die Allgäu Events GmbH & Co. KG eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit für das eingesetzte Guideteam. Die entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Entscheidung über Art, Ort und Umfang der Übernachtung liegt im Ermessen der Allgäu Events GmbH & Co. KG unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit und Wirtschaftlichkeit.


§ 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


§ 9 Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UNKaufrechtsübereinkommens vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne §14 BGB, ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis Kempten im Allgäu.

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